Wirklich verlockend klang ja nicht, was Pfarrer Christ über diese Obstsorte zu berichten wusste: man könne sie getrost an Wegrändern anpflanzen, denn ihr Geschmack sei derart „streng und rau, dass sie kein Vieh genießen mag“ und die Bäume deshalb auch „nicht dem Diebstahl ausgesetzt“ seien. Aber – so schrieb der Obstexperte 1797 in seinem Handbuch über den Obstanbau weiter: „sie macht einen zur Verwunderung vortrefflichen Wein, der mit Champagnerwein viel Aehnlichkeit hat“. Weshalb er das bis dahin namenlosen Obst „Champagner Weinbirne“ taufte.
Die Champagner-Birne geriet dennoch in Vergessenheit, bis der junge Obstweinproduzent Jörg Geiger in den 90er Jahren begann, am Rand der Schwäbischen Alb nach alten Bäumen Ausschau zu halten, um aus der „Champagner-Birne“ Schaumwein herzustellen. Er ahnte wohl nicht, dass er damit einen jahrelangen Rechtsstreit auslösen sollte.
Die Interessenvertretung der Champagner-Produzenten CIVC nahm prompt Anstoß an der Verwendung des Wortes „Champagner“ auf dem Etikett und war damit auch bis zum Bundesgerichtshof erfolgreich. Erst 2007 beendete ein Vergleich die Prozess-Serie: Jörg Geiger darf seine Kunden darüber aufklären, dass sein Schaumwein aus der „Champagner-Bratbirne“ gemacht wird. „Champagner“ darf aber nicht „als Blickfang“ auf dem Etikett stehen.
Seither verkauft Jörg Geiger „CCB“, „C-Bratbirne“ oder „1797“, wobei der „1797“ in der Spitzengastronomie als das „Non plus ultra“ der alkoholfreien Obstweine gilt.
Die „alten“ Bäume sind mittlerweile 100 bis 150 Jahre alt. Jörg Geiger hat in den letzten Jahren viele neue gepflanzt. Bis die erntereif sind, werden aber wohl noch etliche Jahre vergehen.
https://www.manufaktur-joerg-geiger.de/ in Schlat / Landkreis Göppingen, BW









